Gleichstellung
1971 Frauenstimmrecht, 1981 Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung, 1996 Gleichstellungsgesetz . Die Situation vieler Frauen im Erwerbsleben sieht dennoch nicht rosig aus. Der durchschnittliche Lohnunterschied zu Männern ist nach wie vor beträchtlich. Frauen stossen in ihrer Berufskarriere oft an eine “Glasdecke“, ihre Vertretung im oberen Kader ist sehr klein. Und auch heute noch sind Frauen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt. Obwohl das Gleichstellungsgesetz sinnvolle Rechtsbehelfe zur Verfügung stellt, wehren sich erstaunlich wenige Frauen gegen Diskriminierung.
Arbeitnehmerinnen dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden unter Berufung auf Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft. Das Verbot gilt für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen Drohungen, das Versprechen von Vorteilen sowie Zwang und Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.
- Links zum Thema Gleichstellung
- Klageformular Schlichtungsstelle SG
- Reglemente und Merkblätter zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Infostelle Frau und Arbeit
- Schlichtungsverfahren Art. 197-218 ZPO (SR 272)
- Interview mit RA Hildebrand Zeitschrift Krankenpflege Nr. 10/2015 «Frauen müssen die Gleichstellung erkämpfen»