Partnerschaft
In Konkubinat und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft stellen sich viele Rechtsfragen:
Was gilt, wenn ich alt oder invalid werde? Was, wenn mein/e Partner/in stirbt?
Welche Vollmachten braucht mein/e Partner/in für meine Vertretung?
Muss ich in einem Prozess gegen meine/n Partner/in aussagen?
Wir beraten Sie bezüglich Konkubinats- oder Partnerschaftsvertrag, Testament, PatientInnenverfügung, Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht, Erklärung betreffend das Besuchsrecht.
Die "Ehe für alle" tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Ab diesem Zeitpunkt können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Diesen Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.