Partnerschaft

In Konkubinat und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft stellen sich viele Rechtsfragen:
Was gilt, wenn ich alt oder invalid werde? Was, wenn mein/e Partner/in stirbt?
Welche Vollmachten braucht mein/e Partner/in für meine Vertretung?
Muss ich in einem Prozess gegen meine/n Partner/in aussagen?

Wir beraten Sie bezüglich Konkubinats- oder Partnerschaftsvertrag, Testament, PatientInnenverfügung, Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht, Erklärung betreffend das Besuchsrecht.

Die "Ehe für alle" tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Ab diesem Zeitpunkt können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Diesen Paaren steht ab dann einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.

Rechtsanwältinnen

Notarinnen

 

Franciska Hildebrand

Fachanwältin SAV Familienrecht
Collaborative Practice clp-schweiz
Mediatorin SAV

Regula Schmid

LL.M. Sozialversicherungs-Fachfrau
Collaborative Practice clp-schweiz
Mediatorin SAV

Lena Pötz

MLaw Rechtsanwältin

Ursula Strauss

lic. iur. HSG Rechtsanwältin



Administration 

Ruth Nicolò

Engelgasse 2 | Marktplatz
Postfach 42
9004 St. Gallen

+41 71 222 77 52
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Anwalts- und Notariatsregister
 

Schweizerischer und
St. Galler Anwaltsverband