Haftpflicht und Versicherung (Unfall, Invalidität)

Nach einem Unfall oder bei einer Krankheit steht es für Betroffene im Vordergrund, sich um die Wiedererlangung der Gesundheit zu kümmern. Eine grosse Sorge für Unfallopfer und ihre Angehörigen ist aber auch die wirtschaftliche Zukunft (Arbeitsstelle, Wiedereingliederung) und die Frage nach dem Anspruch auf Leistungen der Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Taggelder, Heilungskosten, Kapitalzahlungen, Genugtuung, Renten, Hinterlassenenleistungen). Es ist schwierig, sich in diesem "rechtlichen Dschungel" zurecht zu finden. Es gilt, Fristen zu wahren, Behandlungen und Gutachten zu veranlassen und mit den involvierten Versicherungen zu verhandeln. Bezüglich Ihrer Ansprüche gegenüber allen Versicherungen (Unfall-, Invaliden-, Haftpflichtversicherung, Pensionskasse etc.) werden Sie von einer spezialisierten Rechtsanwältin beraten und vertreten. Ihre Interessen werden nötigenfalls auch vor Gericht wahrgenommen.

Wenn Sie unrechtmässig geschädigt worden sind (z.B. Autounfall, ärztlicher Kunstfehler, Betriebsunfall), so werden die Kosten der anwaltlichen Vertretung meist weitgehend von der Haftpflichtversicherung getragen. Ein erstes Beratungsgespräch bringt Klarheit. Wir vertreten ausschliesslich Geschädigte. 

Rechtsanwältinnen

Notarinnen

 

Franciska Hildebrand

Fachanwältin SAV Familienrecht
Collaborative Law clp schweiz
Mediatorin SAV

Regula Schmid

LL.M. Sozialversicherungs-Fachfrau
Collaborative Law clp schweiz
Mediatorin SAV

Ursula Strauss

lic. iur. HSG Rechtsanwältin



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