Haftpflicht und Versicherung (Unfall, Invalidität)

Nach einem Unfall oder bei einer Krankheit steht es für Betroffene im Vordergrund, sich um die Wiedererlangung der Gesundheit zu kümmern. Eine grosse Sorge für Unfallopfer und ihre Angehörigen ist aber auch die wirtschaftliche Zukunft (Arbeitsstelle, Wiedereingliederung) und die Frage nach dem Anspruch auf Leistungen der Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Taggelder, Heilungskosten, Kapitalzahlungen, Genugtuung, Renten, Hinterlassenenleistungen). Es ist schwierig, sich in diesem "rechtlichen Dschungel" zurecht zu finden. Es gilt, Fristen zu wahren, Behandlungen und Gutachten zu veranlassen und mit den involvierten Versicherungen zu verhandeln. Bezüglich Ihrer Ansprüche gegenüber allen Versicherungen (Unfall-, Invaliden-, Haftpflichtversicherung, Pensionskasse etc.) werden Sie von einer spezialisierten Rechtsanwältin beraten und vertreten. Ihre Interessen werden nötigenfalls auch vor Gericht wahrgenommen.

Wenn Sie unrechtmässig geschädigt worden sind (z.B. Autounfall, ärztlicher Kunstfehler, Betriebsunfall), so werden die Kosten der anwaltlichen Vertretung meist weitgehend von der Haftpflichtversicherung getragen. Ein erstes Beratungsgespräch bringt Klarheit. Wir vertreten ausschliesslich Geschädigte. 

Rechtsanwältinnen

Notariat  

Mediation SAV  

Collaborative Law clp Schweiz 

 

Franciska Hildebrand   

Fachanwältin SAV Familienrecht

Regula Schmid 

Rechtsanwältin LL.M.
Sozialversicherungs-Fachfrau

Ursula Strauss   

lic. iur. HSG Rechtsanwältin

Angela Preisig-Gerig

lic. iur. Rechtsanwältin

 



Administration 

Ruth Nicolò

Engelgasse 2 | Marktplatz
Postfach 42
9004 St. Gallen

+41 71 222 77 52
advokata(at)advokata.ch        



Eingetragen im Anwaltsregister

Schweizerischer Anwaltsverband