Partnerschaft

In Konkubinat und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft stellen sich viele Rechtsfragen:
Was gilt, wenn ich alt oder invalid werde? Was, wenn mein/e Partner/in stirbt?
Welche Vollmachten braucht mein/e Partner/in für meine Vertretung?
Muss ich in einem Prozess gegen meine/n Partner/in aussagen?

Wir beraten Sie bezüglich Konkubinats- oder Partnerschaftsvertrag, Testament, PatientInnenverfügung, Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht, Erklärung betreffend das Besuchsrecht.

"Ehe für alle"  Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Es können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.

Rechtsanwältinnen

Notarinnen

 

Franciska Hildebrand

Fachanwältin SAV Familienrecht
Collaborative Law clp schweiz
Mediatorin SAV

Regula Schmid

LL.M. Sozialversicherungs-Fachfrau
Collaborative Law clp schweiz
Mediatorin SAV

Ursula Strauss

lic. iur. HSG Rechtsanwältin



Administration 

Ruth Nicolò

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Schweizerischer und
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