Partnerschaft

In Konkubinat und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft stellen sich viele Rechtsfragen:
Was gilt, wenn ich alt oder invalid werde? Was, wenn mein/e Partner/in stirbt?
Welche Vollmachten braucht mein/e Partner/in für meine Vertretung?
Muss ich in einem Prozess gegen meine/n Partner/in aussagen?

Wir beraten Sie bezüglich Konkubinats- oder Partnerschaftsvertrag, Testament, PatientInnenverfügung, Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht, Erklärung betreffend das Besuchsrecht.

"Ehe für alle"  Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Es können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.

Rechtsanwältinnen

Notariat  

Mediation SAV  

Collaborative Law clp Schweiz 

 

Franciska Hildebrand   

Fachanwältin SAV Familienrecht

Regula Schmid 

Rechtsanwältin LL.M.
Sozialversicherungs-Fachfrau

Ursula Strauss   

lic. iur. HSG Rechtsanwältin

 



Administration 

Ruth Nicolò

Engelgasse 2 | Marktplatz
Postfach 42
9004 St. Gallen

+41 71 222 77 52
advokata(at)advokata.ch        



Eingetragen im Anwaltsregister

Schweizerischer Anwaltsverband