Erbrecht, Testament, Ehe- und Erbvertrag, Vorsorge

Erben und Vererben sind oft komplizierte Angelegenheiten. Es gibt keine allgemein gültigen Lösungen, sondern verschiedene, auf die individuellen Vermögensverhältnisse und Lebenssituationen der beteiligten Personen oder der Familie zugeschnittene Möglichkeiten. Gerne zeigen wir Ihnen diese auf. 

Mit der Erbrechtsrevision, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, soll das Erbrecht flexibler ausgestaltet werden. Wer eine Erbschaft hinterlässt, soll über einen grösseren Teil des Vermögens frei verfügen können. Dazu sollen insbesondere die Pflichtteilsquoten für Nachkommen von derzeit drei Viertel auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs gesenkt werden. So können im Erbfall z.B. die Stiefkinder oder der Lebenspartner stärker begünstigt werden. Auch die Unternehmensnachfolge wird erleichtert.

Wer schon zu Lebzeiten vorsorgen möchte, erhält in unserer Kanzlei fachkundige Beratung zur Errichtung eines Testamentes, eines Ehe- und/oder Erbvertrages. Als kantonale Urkundspersonen sind wir befugt, einen Ehevertrag oder Erbvertrag zu erstellen und zu beurkunden.

Erbstreitigkeiten sind schwierig und belastend. Lassen Sie Sich fachkundig beraten und vertreten, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

 

mandat, Die Klientenschrift des St.Gallischen Anwaltsverbandes, 03/2006.
Regula Schmid: Ich heirate eine Familie - wer erbt?

 

Vorsorgeauftrag, Vollmacht, Patientenverfügung? Was ist sinnvoll? Wir beraten Sie im über mögliche Vorkehrungen im Alter oder Krankheitsfall und beurkunden Ihren Vorsorgeauftrag. 

 

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