Honorar

Wir verrechnen unsere Leistungen in der Regel nach dem zeitlichen Aufwand. Dies gilt sowohl für gerichtliche Verfahren wie für Beratungen oder aussergerichtliche Vertretungen. In besonderen Konstellationen kann ausnahmsweise ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Die Ansätze pro Stunde variieren je nach Komplexität und Bedeutung der Sache zwischen CHF 250 und CHF 400. In speziellen Fällen kann ein reduzierter Tarif zur Anwendung kommen. Zusätzlich zum Honorar sind die Mehrwertsteuer gemäss jeweils geltendem Satz und die Auslagen für Kopien, Kommunikationsspesen, Fahrkosten etc. geschuldet.

Die Festlegung des konkret anwendbaren Stundenansatzes erfolgt im Rahmen der Honorarvereinbarung mit Ihnen. Aufgrund der Standesregeln sind wir gehalten, angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.

Wird in einem gerichtlichen Verfahren eine Entschädigung für Anwaltskosten zugesprochen, so wird diese von uns vereinnahmt und darüber in der Honorarrechnung abgerechnet. 

Im Rahmen gerichtlicher Verfahren prüfen wir bei knappen finanziellen Mitteln, ob ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung aussichtsreich ist. Falls die unentgeltliche Prozessführung bewilligt wird, werden die Anwaltskosten vorläufig vom Staat getragen.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Gerne prüfen wir, ob bei dieser ein Gesuch um Kostengutsprache eingereicht werden kann.

Rechtsanwältinnen

Notarinnen

 

Franciska Hildebrand

Fachanwältin SAV Familienrecht
Collaborative Law clp schweiz
Mediatorin SAV

Regula Schmid

LL.M. Sozialversicherungs-Fachfrau
Collaborative Law clp schweiz
Mediatorin SAV

Ursula Strauss

lic. iur. HSG Rechtsanwältin



Administration 

Ruth Nicolò

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Anwalts- und Notariatsregister
 

Schweizerischer und
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